Rückerstattung durch die Krankenkasse? Ja, sicher!

von 1452

In der Schweiz sind Krankenkassen sehr wichtig, da die Gesundheitsversorgung über ein System von obligatorischen Krankenversicherungen organisiert ist. Jeder Bürger und jede Bürgerin muss sich bei einer Krankenkasse versichern und einen monatlichen Beitrag bezahlen. Dieser Beitrag wird auf der Basis des Einkommens berechnet. Im Gegenzug erhält man im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls eine umfassende medizinische Versorgung, einschließlich Arztbesuchen, Medikamenten und Krankenhausaufenthalten. Auch die Präventivmedizin und die Rehabilitation sind Teil der Versorgung.

 

Was ist eine Kostenbeteiligung?

Die Versicherten müssen sich an den Kosten für die erbrachten Leistungen beteiligen. Diese Beteiligung besteht aus

einen festen jährlichen Betrag (Selbstbeteiligung) und 10 % der Kosten, die diesen Betrag übersteigen (Prozentsatz)

Für die Erhebung des Selbstbehaltes und des Prozentsatzes ist das Datum der Behandlung entscheidend.

So werden die in einem bestimmten Kalenderjahr durchgeführten Behandlungen auf den Selbstbehalt von

in diesem Jahr, unabhängig von dem Datum, an dem sie von der Krankenkasse in Rechnung gestellt wird.

 

Was die Krankenkasse erstattet

Atmungstherapien werden nach dem LaMal-Gesetz von den Krankenkassen voll erstattet.

Insbesondere der Kauf und Miete von:

- CPAP und AUTOCPAP, einschliesslich Luftbefeuchter bis zu einem Höchstbetrag von 1223 CHF alle fünf Jahre

- Verbrauchsmaterial (Masken, Filter, Schaltkreise) bis zu 380 Chf pro Jahr

- Stationärer Sauerstoffkonzentrator bis zu einem Maximum von 1222 Chf

- Tragbarer Sauerstoffkonzentrator bis maximal 4180 Chf

- Verbrauchsmaterial (Sauerstoffschläuche, Nasenkanülen und Masken) bis zu 185 Chf pro Jahr

Kann die Krankenkasse für meinen Sauerstoffkonzentrator bezahlen?

Ob die Krankenkasse für einen Sauerstoffkonzentrator bezahlt, hängt von den individuellen Bedingungen der Versicherung ab. In der Regel werden medizinische Geräte wie Sauerstoffkonzentratoren von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie von einem Arzt verordnet und für die Behandlung einer medizinischen Indikation notwendig sind. Beispielsweise wird es in Fällen von COPD, Lungenemphysem und anderen Lungenerkrankungen verordnet. Es ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und sich über die Konditionen und Anforderungen für die Erstattung von Kosten für einen Sauerstoffkonzentrator informieren. Es ist wichtig zu wissen, dass auch die Erstattung der Miete möglich ist.

Wie bekomme ich eine Rückerstattung?

Um nach dem Kauf eine Rückerstattung zu erhalten, benötigen Sie lediglich ein Rezept Ihres Facharztes: eines Lungenfacharztes oder eines auf Schlafmedizin spezialisierten Arztes. Sie können unsere Rechnung dem Rezept beifügen und alles zur Erstattung an Ihre Krankenkasse schicken.

 

Wir empfehlen Ihnen immer, Ihren Versicherungsberater bezüglich der Kostenübernahme zu konsultieren.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

 

Art Source Medical

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091 901 11 50

 

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